Kardinal Schwarzenbergplatz 1
A-5620 Schwarzach im Pongau
T: +43 6415 7101 0
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Hier finden Sie wichtige Informationen unseres Klinikums und regelmäßige Updates zum Thema Corona-Virus:
Erforderlicher Nachweis für Zutritt | Regelung für Kinder | Ausnahmen | |
kein Nachweis erforderlich, | kein Nachweis erforderlich, jedoch erwünscht | Ambulante Patienten der Endoskopie: 3 G Nachweis
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Notfälle / akute stationäre | kein Nachweis erforderlich Antigen-Schnelltest bei Aufnahme, | ||
negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) | Kinder & Jugendliche |
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Besucher | 3 G |
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Begleitpersonen | 3 G | Ausnahmen von der 3 G-Regelung für Begleitpersonen von:
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3 G |
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Klinikum-Friseur Haartreff | 3 G |
Erklärungen:
3 G - Geimpft, Genesen oder Getestet
Kommen Sie nur nach telefonischer Terminvereinbarung.
Kommen Sie nach Möglichkeit ohne Begleitperson zu uns.
Betreten Sie die Ambulanz erst unmittelbar vor Ihrem Termin.
Das Tragen einer FFP2-Schutzmaske ist verpflichtend (gilt ab dem Alter von 14 Jahren, ab 6 Jahren kann ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Jüngere Kinder müssen Mund-Nasenbereich nicht abdecken).
Bitte halten Sie mindestens 2 Meter Abstand zu anderen.
Bitte desinfizieren Sie Ihre Hände beim Betreten des Klinikums.
Bitte sehen Sie von Ihrem Termin ab, wenn Sie sich krank fühlen (Husten, Erkältung etc.) und/oder Fieber haben. Wir bitten Sie in diesem Fall um Kontaktaufnahme und finden gerne einen neuen Termin für Sie.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der derzeitigen Situation Ambulanzzeiten vorübergehend geändert sein können.
Mehr Infos zu unseren Ambulanzen (Kontaktdaten, Ansprechpartner, Zeiten):
Sie haben einen geplanten stationären bzw. tagesklinischen Aufenthalt im Kardinal Schwarzenberg Klinikum? Bitte bringen Sie zum Antritt Ihres Aufenthalts unbedingt ein ausgefülltes Symptom- und Fieberprotokoll mit. Sie erhalten das dafür benötigte Formular bei der Terminvereinbarung im Klinikum bzw. finden Sie es hier zum Download.
Im gesamten Klinikum-Bereich ist das Tragen einer FFP2-Schutzmaske verpflichtend. Die FFP-2-Maskenpflicht gilt ab dem Alter von 14 Jahren, ab 6 Jahren kann stattdessen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Jüngere Kinder müssen den Mund-Nasenbereich nicht abdecken.
Unabhängig vom Status "Geimpft" oder "Genesen" ist das Vorweisen eines negativen PCR-Testergebnisses (nicht älter als 72 Stunden) vor der Aufnahme auf die jeweilige Station erforderlich.
Die Zufahrt West (vom Ortszentrum Schwarzach kommend) ist für Fußgänger geöffnet. Bitte folgen Sie dem Weg durch das Klinikum-Areal zum Screening-Bereich beim Haupteingang.
Der Zugang in das Klinikum ist ausschließlich über den Haupteingang (Zufahrt Ost) nach erfolgtem Screening möglich.
Ab Freitag, 12. August 2022 gelten folgende Besuchregelungen:
Besuchszeit täglich von 15.00-19.00 Uhr
Ausnahmen: Patienten in lebenskritischen Situationen oder in Palliativbetreuung; Verabschiedung durch Angehörige; Patienten der Kinder- und Jugendmedizin
Der Zutritt ins Klinikum ist ausschließlich über den Screening-Bereich (Haupteingang Ost) mit Nachweis laut 3 G - Regel möglich.
Es gilt die 3 G-Regel:
Geimpft:
Als geimpft gilt:
Gültigkeiten:
Als Impfnachweis gelten der gelbe Impfpass, ein Impf-Kärtchen sowie ein Ausdruck bzw. ein PDF (z.B. am Handy) der Daten aus dem e-Impfpass oder in der App „Grüner Pass“.
Genesen:
Getestet:
Grundsätzlich gilt:
Grundsätzlich gilt für Begleitpersonen die 3-G-Regelung.
Für Begleitpersonen von
ist kein 3 G-Nachweis erforderlich.
Bei stationären Begleitpersonen von Patienten der Kinder- und Jugendmedizin bis 18 Jahre wird bei der Aufnahme ein Antigen-Schnelltest durchgeführt, wenn kein aktueller Test vorliegt.
Der Bereich Geburtshilfe des Kardinal Schwarzenberg Klinikums ist vollumfänglich in Betrieb. Die Mütter und Neugeborenen werden in gewohnt hoher Qualität betreut und versorgt.
Während der Geburt darf der Kindsvater bzw. eine Begleitperson das Klinikum betreten und die werdende Mutter in den Kreißsaal begleiten. Es ist kein 3 G - Nachweis erforderlich. Das Tragen einer FFP2-Schutzmaske ist verpflichtend.
Nach der Geburt ist der Besuch von Mutter und Kind im Patientenzimmer von einem Besucher plus max. 1 Geschwisterkind im Zeitraum von 15.00 bis 19.00 Uhr erlaubt.
Die Krankenhaus-Seelsorge steht rund um die Uhr zur Verfügung, auch Besuche in den Krankenzimmern sind in Absprache mit der jeweiligen Station wieder möglich. Für Krankensalbungen ist der Kontakt (DW 82288) über die Stationsbüros herzustellen.
Aktuelle Informationen finden Sie hier.