Kardinal Schwarzenbergplatz 1
A-5620 Schwarzach im Pongau
T: +43 6415 7101 0
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Dieses Dokument ist bewusst in vereinfachter Form und in klarer, verständlicher Sprache verfasst und entspricht damit den Grundsätzen und Barrierefreiheitsanforderungen der Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act).
Gemäß Artikel 4 und Anhang I der Richtlinie (EU) 2019/882 müssen Informationen zur Barrierefreiheit wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust bereitgestellt werden, unter anderem durch eine klare Sprache und eine nicht komplexe Struktur.
Die Vereinfachung dieses Dokuments stellt daher die unmittelbare Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung dar und ersetzt keine weitergehenden technischen oder rechtlichen Unterlagen, sofern solche bestehen.
Dieses Dokument wurde von AccessiWay bereitgestellt, um den Anforderungen des European Accessibility Act (EAA) und des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) zu entsprechen.
Jeder komplexere Abschnitt wird durch eine einfachere Erklärung eingeleitet.
Wir möchten, dass alle Menschen www.ks-klinikum.at gut nutzen können – auch Menschen mit Behinderungen. In dieser Erklärung zeigen wir, was wir tun, damit www.ks-klinikum.at barrierefrei ist. Dabei halten wir uns an die Regeln des European Accessibility Act (EAA) und an die WCAG-Richtlinien.
Die Kardinal Schwarzenberg Klinikum GmbH setzt sich für Inklusion und Barrierefreiheit ein. Unser Ziel ist es, dass alle Nutzer:innen – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen – unseren Service selbstständig und ohne Hindernisse nutzen können.
Diese Konformitätserklärung beschreibt die Funktionen von www.ks-klinikum.at. Wir zeigen wie wir die Anforderungen der folgenden Gesetze und Normen erfüllen:
Wir überprüfen diese Erklärung regelmäßig, während wir www.ks-klinikum.at weiter verbessern.
Auf unserer Website ks-klinikum.at bieten wir verschiedene Dienstleistungen im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs an. Diese betreffen insbesondere Funktionen und Inhalte, die im Zusammenhang mit einer elektronischen Kommunikation oder einem digitalen Vertragsabschluss stehen.
Zum Leistungsangebot zählen im Einzelnen:
Wir bemühen uns, www.ks-klinikum.at für alle einfach nutzbar zu machen. Hier finden Sie einen Überblick zur Bedienung, insbesondere bei Verwendung von Hilfstechnologien:
Die Hauptnavigation befindet sich oben auf jeder Seite. Dort gelangen Sie zu unterschiedlichen Unterseiten in den Bereichen Medizin & Pflege, zu Beratungsangeboten, Patienten & Besucher, Karriere & Ausbildung sowie dem Servicebereich. Die Suchleiste sitzt rechts oben und zeigt Ihnen Vorschläge während der Eingabe an. Ergebnisse können mit den Pfeiltasten ausgewählt werden.
Unser Service ist mit den Standard-Interaktionsmethoden des Betriebssystems und gängigen assistiven Technologien bedienbar.
Unser Service kann durch Aktivierung unseres Barrierefreiheits-Widgets individuell angepasst werden. Dieses erreichen Sie per Tastatur oder über das entsprechende Symbol am Bildschirmrand („Universal Access“-Icon).
Falls bestimmte Funktionen des Widgets nicht mit Ihren Hilfstechnologien kompatibel sind, deaktivieren Sie es bitte vorübergehend und kontaktieren Sie uns.
Wenn Sie weitere Erläuterungen zur Nutzung von karriere.ks-klinikum.at benötigen, können Sie sich auch an unseren Support wenden, um persönliche Unterstützung zu erhalten. Wir sind bestrebt, Ihnen alle zusätzlichen Beschreibungen oder Erläuterungen zur Verfügung zu stellen, die Sie für eine reibungslose Nutzung unseres Services benötigen.
Wir haben www.ks-klinikum.at im Hinblick auf folgende Regelwerke geprüft: European Accessibility Act, Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), EN 301 549 und WCAG 2.2. Dabei stellen wir sicher, folgende Prinzipien zu erfüllen:
Wir haben www.ks-klinikum.at mit den gängigsten assistiven Technologien in verschiedenen Kombinationen aus Betriebssystemen und Browsern getestet:
Unser Ziel ist es, mit den aktuellen Versionen gängiger Hilfsmittel kompatibel zu sein. Dabei folgen wir den bewährten Methoden der WCAG 2.2 und der Norm EN 301 549. So stellen wir sicher, dass die Barrierefreiheit auch bei zukünftigen technischen Entwicklungen erhalten bleibt.
Standards:
Auf dieser Grundlage wenden wir die Kriterien der WCAG 2.2 (AA-Niveau, aktuelle Version) sowie der EN 301 549 an. Die Einhaltung dieser Standards gilt als Nachweis für die Konformität mit dem EAA, dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) und weiteren entsprechenden Vorschriften.
Barrierefreiheit ist für uns kein einmaliges Projekt, sondern ein fortwährender Prozess. So stellen wir sicher, dass www.ks-klinikum.at dauerhaft zugänglich bleibt:
Mit der Unterstützung von AccessiWay haben wir am 4/02/2026 eine manuelle Prüfung durch externe Fachleute durchgeführt, um unsere Barrierefreiheitskonformität zu überprüfen. Wir verfolgen einen kontinuierlichen Zyklus aus Tests und Verbesserungen und stellen durch regelmäßige Unterstützung sicher, dass umfassende Prüfungen — einschließlich manueller Tests durch Fachkräfte mit assistiven Technologien — mindestens einmal jährlich erfolgen.
Ihr Feedback hilft uns, www.ks-klinikum.at weiter zu verbessern. Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Anregungen haben, können Sie uns jederzeit per E-Mail, Telefon oder Post kontaktieren. Bitte beschreiben Sie das Problem so genau wie möglich, damit wir gezielt helfen können.
Wir schätzen Rückmeldungen von Nutzer:innen besonders dann, wenn etwas nicht wie erwartet funktioniert. Sollten Sie Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte oder Funktionen von www.ks-klinikum.at haben oder eine Barriere entdecken, freuen wir uns über Ihren Hinweis.
Kontaktmöglichkeiten:
E-Mail: kommunikation@ks-klinikum.at
Telefon: +43 6415 7101 0
Postanschrift: Kardinal Schwarzenbergplatz 1, 5620 Schwarzach, Salzburg, Österreich
Wenn Sie uns kontaktieren, nennen Sie bitte möglichst genau:
Beschwerdemöglichkeit:
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an das Sozialministeriumservice der Landesstelle Oberösterreich wenden.
Kontakt:
Die Beschwerden werden von dem Sozialministeriumservice dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Barrierefreiheitsgesetz, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat das Sozialministeriumservice dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Versionsverlauf:
Dieses Dokument wurde zuletzt am 04/02/2026 überprüft und aktualisiert. Wir planen, es mindestens einmal jährlich oder bei wesentlichen Änderungen des Dienstes zu überprüfen.