Konformitätserklärung zur Barrierefreiheit für www.ks-klinikum.at (Zuletzt aktualisiert: 04.02.2026)

Dieses Dokument ist bewusst in vereinfachter Form und in klarer, verständlicher Sprache verfasst und entspricht damit den Grundsätzen und Barrierefreiheitsanforderungen der Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act).

Gemäß Artikel 4 und Anhang I der Richtlinie (EU) 2019/882 müssen Informationen zur Barrierefreiheit wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust bereitgestellt werden, unter anderem durch eine klare Sprache und eine nicht komplexe Struktur.

Die Vereinfachung dieses Dokuments stellt daher die unmittelbare Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung dar und ersetzt keine weitergehenden technischen oder rechtlichen Unterlagen, sofern solche bestehen.

Dieses Dokument wurde von AccessiWay bereitgestellt, um den Anforderungen des European Accessibility Act (EAA) und des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) zu entsprechen.

Jeder komplexere Abschnitt wird durch eine einfachere Erklärung eingeleitet.

Einleitung

Wir möchten, dass alle Menschen www.ks-klinikum.at gut nutzen können – auch Menschen mit Behinderungen. In dieser Erklärung zeigen wir, was wir tun, damit www.ks-klinikum.at barrierefrei ist. Dabei halten wir uns an die Regeln des European Accessibility Act (EAA) und an die WCAG-Richtlinien. 

Die Kardinal Schwarzenberg Klinikum GmbH setzt sich für Inklusion und Barrierefreiheit ein. Unser Ziel ist es, dass alle Nutzer:innen – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen – unseren Service selbstständig und ohne Hindernisse nutzen können.

Diese Konformitätserklärung beschreibt die Funktionen von www.ks-klinikum.at. Wir zeigen wie wir die Anforderungen der folgenden Gesetze und Normen erfüllen: 

  • European Accessibility Act,
  • EN 301 549,
  • Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2
  • Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)

Wir überprüfen diese Erklärung regelmäßig, während wir www.ks-klinikum.at weiter verbessern.

Überblick

Beschreibung des Service

Auf unserer Website ks-klinikum.at bieten wir verschiedene Dienstleistungen im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs an. Diese betreffen insbesondere Funktionen und Inhalte, die im Zusammenhang mit einer elektronischen Kommunikation oder einem digitalen Vertragsabschluss stehen.

Zum Leistungsangebot zählen im Einzelnen:

  • Digitales Anforderungsformular Krankengeschichte
  • Bereitstellung aktueller Informationen zu OP-Wartelisten
  • Online-Bestellung von personalisierbaren Grußkarten, die direkt an Patient*innenzimmer geliefert werden
  • Bereitstellung ergänzender Kontaktinformationen, wie Telefon- und Faxnummern sowie E-Mail-Adressen

So nutzen Sie www.ks-klinikum.at (Barrierefreiheit & Bedienung)

Wir bemühen uns, www.ks-klinikum.at für alle einfach nutzbar zu machen. Hier finden Sie einen Überblick zur Bedienung, insbesondere bei Verwendung von Hilfstechnologien:

www.ks-klinikum.at - Bedienungsbeschreibung

Die Hauptnavigation befindet sich oben auf jeder Seite. Dort gelangen Sie zu unterschiedlichen Unterseiten in den Bereichen Medizin & Pflege, zu Beratungsangeboten, Patienten & Besucher, Karriere & Ausbildung sowie dem Servicebereich. Die Suchleiste sitzt rechts oben und zeigt Ihnen Vorschläge während der Eingabe an. Ergebnisse können mit den Pfeiltasten ausgewählt werden.

Die Barrierefreiheit von www.ks-klinikum.at

Unser Service ist mit den Standard-Interaktionsmethoden des Betriebssystems und gängigen assistiven Technologien bedienbar.
Unser Service kann durch Aktivierung unseres Barrierefreiheits-Widgets individuell angepasst werden. Dieses erreichen Sie per Tastatur oder über das entsprechende Symbol am Bildschirmrand („Universal Access“-Icon).
 

  • Für Menschen ohne Sehvermögen - aktivieren Sie Screenreader-Kompatibilität
  • Für eingeschränktes Sehvermögen - nutzen Sie Zoom, Kontrast- oder Schriftanpassungen
  • Für Farbenblindheit - nutzen Sie Hervorhebefunktionen
  • Für eingeschränkte Motorik - nutzen Sie Tastaturfunktionen oder Emulatoren
  • Für empfindliche Nutzer:innen - deaktivieren Sie Animationen und wählen Sie geeignete Farbkombinationen

Falls bestimmte Funktionen des Widgets nicht mit Ihren Hilfstechnologien kompatibel sind, deaktivieren Sie es bitte vorübergehend und kontaktieren Sie uns.
Wenn Sie weitere Erläuterungen zur Nutzung von karriere.ks-klinikum.at benötigen, können Sie sich auch an unseren Support wenden, um persönliche Unterstützung zu erhalten. Wir sind bestrebt, Ihnen alle zusätzlichen Beschreibungen oder Erläuterungen zur Verfügung zu stellen, die Sie für eine reibungslose Nutzung unseres Services benötigen.
 

Konformität mit den Barrierefreiheitsanforderungen (So erfüllen wir die Anforderungen)

Wir haben www.ks-klinikum.at im Hinblick auf folgende Regelwerke geprüft: European Accessibility Act, Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), EN 301 549 und WCAG 2.2. Dabei stellen wir sicher, folgende Prinzipien zu erfüllen:

Wahrnehmbar

  • Anleitungen zum Verständnis und zur Bedienung von Inhalten stützen sich nicht ausschließlich auf sensorische Merkmale von Komponenten wie Form, Farbe, Größe, visuelle Position, Ausrichtung oder Klang.
  • Der Inhalt passt sich korrekt an die Bildschirmausrichtung an, wobei die Darstellung und Funktionalität konsistent bleiben.
  • Sofern vorhanden, wird der Zweck von Eingabefeldern, die bestimmte Daten akzeptieren, korrekt an assistive Technologien übermittelt und konform implementiert.
  • Informationen werden in Form von Text dargestellt, wobei nicht erforderliche und nicht anpassbare Textbilder vermieden werden.
  • Änderungen des Textabstands (etwa Zeilenhöhe, Abstand zwischen Absätzen, Buchstaben oder Wörtern) führen nicht zum Verlust von Informationen oder Inhalten.
  • Zusätzliche Inhalte, die per Hover oder Fokus angezeigt werden, bleiben sichtbar und lassen sich schließen, ohne dass der Zeiger oder Fokus bewegt werden muss.
     

Bedienbar

  • Es gibt keine Tastaturfallen (eine freie Navigation in alle und aus allen Komponenten ist möglich).
  • Es gibt keine Interferenzen mit Tastenkombinationen, die aus einzelnen Buchstaben, Zahlen oder Symbolen bestehen.
  • Es werden keine vom Inhalt vorgegebenen Zeitlimits erzwungen oder, falls vorhanden, sind sie vom Nutzer steuerbar, anpassbar, verlängerbar oder durch funktionale oder rechtliche Anforderungen gerechtfertigt.
  • Es werden keine blinkenden oder flackernden Inhalte verwendet, die Anfälle auslösen könnten; die Sicherheitsgrenzwerte werden eingehalten.
  • Skiplinks sind implementiert, um eine schnelle Navigation zum Hauptinhalt zu ermöglichen und so die Zugänglichkeit und Benutzererfahrung zu verbessern.
  • Die Bildschirme des Serviceablaufs haben Titel, die ihr Thema oder ihren Zweck beschreiben.
  • Auf Bildschirmen des Serviceablaufs, die sequentiell navigierbar sind und bei denen die Navigationsreihenfolge Bedeutung und Funktion beeinflusst, erhalten fokussierbare Elemente den Fokus in einer Reihenfolge, die Sinn und Bedienbarkeit wahrt.
  • Es gibt mehrere Möglichkeiten, Inhalte innerhalb der Umgebung zu identifizieren.
  • Überschriften und Beschriftungen geben klare Informationen über Inhalt und Funktionalität.
  • Elemente, die den Fokus der Tastaturnavigation erhalten können, sind im Ansichtsfenster stets mindestens teilweise sichtbar.
  • Alle Funktionen können ohne komplexe Gesten verwendet werden.
  • Die Funktionen werden nicht sofort nach Berührung aktiviert, sie können vor der Ausführung abgebrochen werden, und müssen nicht gedrückt werden, um zu funktionieren.
  • Bei Benutzeroberflächenkomponenten mit Beschriftungen, die Text oder Textbilder enthalten, umfasst der von assistiven Technologien gelesene Name den visuell dargestellten Text.
  • Alle Funktionen können genutzt werden ohne, dass man sich ausschließlich auf die Bewegung des Geräts oder des Benutzers verlassen muss.
  • Alle Funktionen können ohne Ziehbewegungen verwendet werden.
  • Der anklickbare Bereich interaktiver Elemente ist groß genug, um eine einfache Interaktion für die Nutzer zu gewährleisten.
     

Verständlich

  • Alle relevanten Textabschnitte lassen sich programmgesteuert identifizieren.
  • Benutzeroberflächenkomponenten lösen beim Erhalt des Tastaturfokus keine unerwarteten Kontextänderungen aus, die die Nutzenden verwirren könnten.
  • Benutzeroberflächenkomponenten lösen bei Aktivierung durch die Nutzenden über Tastatur oder assistive Technologien keine unerwarteten Kontextänderungen aus, die zu Verwirrung führen könnten.
  • Die vorhandenen Navigationsmechanismen sind im gesamten Ablauf des Dienstes konsistent positioniert.
  • Wiederkehrende Elemente der Benutzeroberfläche sind einheitlich gestaltet, um ihre Erkennung zu erleichtern.
  • Die Mechanismen für die Beantragung von Unterstützung oder Hilfe sind in der gesamten Umgebung einheitlich.
  • Wo erforderlich, werden Beschriftungen oder Anweisungen bereitgestellt, wenn Inhalte eine Eingabe durch die Nutzenden erfordern.
  • Wenn ein Eingabefehler erkannt wird und Korrekturvorschläge bekannt sind, werden diese dem Nutzenden bereitgestellt, es sei denn, gesetzliche Vorschriften schließen dies aus.
     

Robust

  • Es werden standardisierte Entwicklungstechnologien verwendet, die von assistiven Technologien interpretiert werden können

Wir haben www.ks-klinikum.at mit den gängigsten assistiven Technologien in verschiedenen Kombinationen aus Betriebssystemen und Browsern getestet:

  • Screenreader wie NVDA und JAWS (Windows) sowie VoiceOver (Mac und iOS) helfen uns sicherzustellen, dass alle interaktiven Elemente korrekt vorgelesen und bedienbar sind.
  • Zusätzlich prüfen wir die Nutzung mit Bildschirmvergrößerung und im Hochkontrastmodus.

Unser Ziel ist es, mit den aktuellen Versionen gängiger Hilfsmittel kompatibel zu sein. Dabei folgen wir den bewährten Methoden der WCAG 2.2 und der Norm EN 301 549. So stellen wir sicher, dass die Barrierefreiheit auch bei zukünftigen technischen Entwicklungen erhalten bleibt.
 

Standards:
Auf dieser Grundlage wenden wir die Kriterien der WCAG 2.2 (AA-Niveau, aktuelle Version) sowie der EN 301 549 an. Die Einhaltung dieser Standards gilt als Nachweis für die Konformität mit dem EAA, dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) und weiteren entsprechenden Vorschriften.
 

Laufende Überwachung und Pflege

Barrierefreiheit ist für uns kein einmaliges Projekt, sondern ein fortwährender Prozess. So stellen wir sicher, dass www.ks-klinikum.at dauerhaft zugänglich bleibt:
Mit der Unterstützung von AccessiWay haben wir am 4/02/2026 eine manuelle Prüfung durch externe Fachleute durchgeführt, um unsere Barrierefreiheitskonformität zu überprüfen. Wir verfolgen einen kontinuierlichen Zyklus aus Tests und Verbesserungen und stellen durch regelmäßige Unterstützung sicher, dass umfassende Prüfungen — einschließlich manueller Tests durch Fachkräfte mit assistiven Technologien — mindestens einmal jährlich erfolgen.

Feedback und Kontakt

Ihr Feedback hilft uns, www.ks-klinikum.at weiter zu verbessern. Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Anregungen haben, können Sie uns jederzeit per E-Mail, Telefon oder Post kontaktieren. Bitte beschreiben Sie das Problem so genau wie möglich, damit wir gezielt helfen können.
Wir schätzen Rückmeldungen von Nutzer:innen besonders dann, wenn etwas nicht wie erwartet funktioniert. Sollten Sie Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte oder Funktionen von www.ks-klinikum.at haben oder eine Barriere entdecken, freuen wir uns über Ihren Hinweis.

Kontaktmöglichkeiten:
E-Mail: kommunikation@ks-klinikum.at
Telefon: +43 6415 7101 0
Postanschrift: Kardinal Schwarzenbergplatz 1, 5620 Schwarzach, Salzburg, Österreich

Wenn Sie uns kontaktieren, nennen Sie bitte möglichst genau:

  • die betroffene Seite oder Funktion,
  • was passiert ist,
  • welche Hilfstechnologie Sie ggf. verwenden.
  • Wir bemühen uns, innerhalb von 15 Werktagen auf Ihr Feedback zu reagieren und werden unser Bestes tun, das Problem umgehend zu beheben oder Sie über unseren Fortschritt zu informieren.
     

Beschwerdemöglichkeit:
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an das Sozialministeriumservice der Landesstelle Oberösterreich wenden.

Kontakt:

Die Beschwerden werden von dem Sozialministeriumservice dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Barrierefreiheitsgesetz, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat das Sozialministeriumservice dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Versionsverlauf:
Dieses Dokument wurde zuletzt am 04/02/2026 überprüft und aktualisiert. Wir planen, es mindestens einmal jährlich oder bei wesentlichen Änderungen des Dienstes zu überprüfen.