OP Wartezeiten

Grundlage der unten dargestellten Vorgehensweise ist das Salzburger Krankenanstaltengesetz, § 21a - Führung von Wartelisten

Die in der Tabelle aufgeführten Kliniken im Land Salzburg veröffentlichen demnach die mittleren Wartezeiten für elektive Operationen und invasive Diagnosen in den Sonderfächern Augenheilkunde und Optometrie, Orthopädie und Orthopädische Chirurgie bzw. Orthopädie und Traumatologie sowie Neurochirurgie. Eingriffe mit Wartezeiten unter 4 Wochen werden in der Berechnung nicht berücksichtigt. Die Daten werden quartalsweise aktualisiert und im Internet publiziert.

 

Anmerkungen:

  • Die Darstellung der mittleren Wartezeiten pro Sonderfach gibt keinerlei Auskunft über die Gründe der Wartezeit.
  • Wartezeiten können dadurch entstehen, dass Patienten keinen früheren Termin wünschten (z.B. geplante Reisen), oder vor dem geplanten Eingriff vorbereitenden Behandlungen oder Untersuchungen zum Erreichen eines bestmöglichen Therapieerfolges notwendig sind. Auch kann es zu Verschiebungen elektiver Eingriffe aufgrund von Notfallbehandlungen kommen.
  • Eine Differenzierung der Wartezeiten nach Sonderklasse und Nicht-Sonderklasse ist gesetzlich nicht vorgesehen und findet sich daher nicht auf der Warteliste.
  • Die kumulierte Darstellung der erfassten elektiven Operationen und invasiven Eingriffe nach Sonderfächern ist für eine Einzel- oder Gruppenanalyse ungeeignet. Sie stellt allenfalls eine allgemeine Orientierungshilfe dar und sagt insbesondere nichts über die Behandlungsqualität in den einzelnen Kliniken aus.
  • In der Praxis wird der Operationstermin für einen elektiven Eingriff regelhaft im Vorfeld mit den Patienten vereinbart, sodass jeder Patient seine individuelle Wartezeit kennt.
  • Den Patienten steht es frei, bei subjektiv zu langer Wartezeit sich an eine andere Klinik mit entsprechendem Versorgungsauftrag zu wenden, um ggf. einen früheren Termin dort angeboten zu bekommen.
  • Regelhaft werden die Patienten wenige Tage vor dem geplanten Eingriff seitens des Klinikums kontaktiert, um Planungssicherheit zu gewährleisten.
  • In Ausnahmefällen kann es zu einer ungeplanten Verschiebung des Termins (z.B. aufgrund einer akuten Erkrankung des Patienten) oder aufgrund von Notfallbehandlungen kommen.
  • Es kann auch zu einer Wartezeitverkürzung kommen, sofern andere Patienten trotz Planung ihren vereinbarten Termin nicht in Anspruch nehmen.

Sonderfach

Augenheilkunde und Optometrie

Orthopädie und Traumatologie

Neurochirurgie

Krankenhaus

Anzahl (SK)

Ø Wochen

Anzahl (SK)

Ø Wochen

Anzahl (SK)

Ø Wochen

Barmherzige Brüder Salzburg

*

 

*

 

*

 

Krankenhaus Hallein

*

 

136 (7)

10

*

 

Kardinal Schwarzenberg Klinikum

*

 

473 (63) 

21

*

 

Krankenhaus Oberndorf

*

 

244 (14) 

29

*

 

Krankenhaus Tamsweg

*

 

285 (15)

19

*

 

Tauernklinikum

1250 (63)

11

    0

  3

*

 

Uniklinikum Salzburg

1116 (123)

 7

682 (33)

28

253 (3)

17

SonderfachKatarakt-OP

Hüft- und Knie-Totalendoprothese

 
KrankenhausAnzahl (SK)Ø WochenAnzahl (SK)Ø Wochen  

Kardinal Schwarzenberg Klinikum

* 328 (44)22  
Krankenhaus Oberndorf* 242 (23)30  
Krankenhaus Tamsweg    108 (5)21  
Tauernklinikum1028 (54)11   3  8   
Uniklinikum Salzburg605 (81)  7132 (8)28  

 

 

Abbildung 1: Warteliste Land Salzburg, Stand Februar 2023. Die Anzahl der Sonderklasse (SK)-Patienten ist in Klammern aufgeführt. Ø Wochen = durchschnittliche Wochen Wartezeit in dem jeweiligen Sonderfach für elektive Eingriffe mit Wartezeiten über 4 Wochen. * = Leistungen werden nicht vorgehalten. ** = Keine regelhafte Wartezeit über 4 Wochen.

AKTUELLE INFORMATIONEN FÜR PATIENTEN, BESUCHER & BEGLEITPERSONEN

FFP2- Maskenpflicht

Für Patienten, Besucher und Begleitpersonen gilt im gesamten Klinik-Gebäude die FFP2-Maskenpflicht.

Diese gilt ab dem Alter von 14 Jahren. Schwangere und Kinder ab 6 Jahren können stattdessen einen herkömmlichen Mund-Nasen-Schutz tragen. Jüngere Kinder müssen den Mund-Nasenbereich nicht abdecken.

Zutritt ins Klinikum

Der Zutritt ins Klinikum ist sowohl über den Haupteingang als auch über weitere Zugänge in die Gebäudeteile möglich.

Die 3-G Regel ist aufgehoben!

Bitte beachten Sie die bestehenden Hygienemaßnahmen:

  • Desinfizieren Sie Ihre Hände beim Betreten des Klinikums.
  • Halten Sie die Husten- und Niesetikette ein und niesen/husten Sie in die Armbeuge oder in ein Taschentuch, welches Sie unmittelbar danach entsorgen.
  • Sehen Sie von Besuchen ab wenn Sie sich krank fühlen, Zeichen einer Erkältung aufweisen und/oder Fieber haben.

Fachambulanz-Termine

Besucher und Begleitpersonen

Besuchszeit täglich von 15.00-19.00 Uhr 
Ausnahmen: Patienten in lebenskritischen Situationen oder in Palliativbetreuung; Verabschiedung durch Angehörige; Eltern von Patienten der Kinder- und Jugendmedizin

Bitte beachten Sie:

  • Verkehrsbeschränkte Personen haben keinen Zutritt als Besucher oder Begleitperson.
  • Die Besucheranzahl im Patientenzimmer ist gering zu halten. Bitte nutzen Sie während des Besuches die Aufenthaltsräume auf den Stationen und das Vinzenz-Café.
  • Besucher von Hochrisikobereichen (z.B. Intensivstationen, Neonatologie, Onkologie) müssen die entsprechende Schutzausrüstung tragen. Diese wird in den jeweiligen Bereichen ausgehändigt.
  • Besuche von Patienten, die aufgrund einer infektiösen Erkrankung stationär behandelt werden, sind nur in sehr eingeschränkter Form und nach Rücksprache mit der Stationsleitung möglich:  in kritischem Gesundheitszustand, in palliativer Situation sowie bei dringlicher psychischer Erfordernis werden wir weiterhin versuchen, Besuche zu ermöglichen. Bezüglich der zu treffenden Schutzvorkehrungen ist vor Betreten des Isolations-Zimmers Kontakt mit dem Stationspersonal aufzunehmen.