Hinweisgebersystem (Whistleblowing)

Mit der sogenannten „Whistleblower-Richtlinie“ verfolgt die Europäische Union das  Ziel, Whistleblowern (Hinweisgebern) eine anonyme Möglichkeit zu bieten, auf mögliche Missstände  oder  Rechtsverstöße aufmerksam  zu machen. So soll Whistleblowing dazu dienen, Schaden von betroffenen Unternehmen und Einzelpersonen sowie der Öffentlichkeit frühzeitig abzuwenden. Das Kardinal Schwarzenberg Klinikum stellt hierfür ein Meldesystem zur Verfügung.

Welche Missstände/Rechtsverstöße können gemeldet werden?

Es betrifft dies Missstände/Rechtsverstöße folgender Themenbereiche:

  • Öffentliches Auftragswesen
  • Finanzdienstleistungen
  • Finanzprodukte    und    Finanzmärkte    sowie    Verhinderung    von    Geldwäsche    und Terrorismusfinanzierung
  • Produktsicherheit und -konformität
  • Verkehrssicherheit
  • Umweltschutz
  • Strahlenschutz und kerntechnische Sicherheit
  • Lebensmittel-und Futtermittelsicherheit
  • Tiergesundheit und Tierschutz
  • öffentliche Gesundheit
  • Verbraucherschutz
  • Schutz  der Privatsphäre und  personenbezogener Daten sowie Sicherheit von  Netz- und Informationssystemen
  • Verstöße gegen finanzielle Interessen der Union; Verstöße gegen Binnenmarktvorschriften

Wie können Missstände/Rechtsverstöße gemeldet werden?

Das Kardinal Schwarzenberg Klinikum stellt für die Meldung eine eigens eingerichtete Hotline zur Verfügung. Diese erreichen Sie werktags in der Zeit von 8:00 Uhr und 16:00 Uhr.

Telefonnummer: 0650 511 07 07

Achtung: Sollten Sie eine anonyme Meldung abgeben wollen, wählen Sie bitte die Telefonnummer: #31# 0650 511 07 07 (so scheint Ihre Rufnummer nicht auf)

AKTUELLE INFORMATIONEN FÜR PATIENTEN, BESUCHER & BEGLEITPERSONEN

FFP2- Maskenpflicht

Für Patienten, Besucher und Begleitpersonen gilt im gesamten Klinik-Gebäude die FFP2-Maskenpflicht.

Diese gilt ab dem Alter von 14 Jahren. Schwangere und Kinder ab 6 Jahren können stattdessen einen herkömmlichen Mund-Nasen-Schutz tragen. Jüngere Kinder müssen den Mund-Nasenbereich nicht abdecken.

Zutritt ins Klinikum

Der Zutritt ins Klinikum ist sowohl über den Haupteingang als auch über weitere Zugänge in die Gebäudeteile möglich.

Die 3-G Regel ist aufgehoben!

Bitte beachten Sie die bestehenden Hygienemaßnahmen:

  • Desinfizieren Sie Ihre Hände beim Betreten des Klinikums.
  • Halten Sie die Husten- und Niesetikette ein und niesen/husten Sie in die Armbeuge oder in ein Taschentuch, welches Sie unmittelbar danach entsorgen.
  • Sehen Sie von Besuchen ab wenn Sie sich krank fühlen, Zeichen einer Erkältung aufweisen und/oder Fieber haben.

Fachambulanz-Termine

Besucher und Begleitpersonen

Besuchszeit täglich von 15.00-19.00 Uhr 
Ausnahmen: Patienten in lebenskritischen Situationen oder in Palliativbetreuung; Verabschiedung durch Angehörige; Eltern von Patienten der Kinder- und Jugendmedizin

Bitte beachten Sie:

  • Verkehrsbeschränkte Personen haben keinen Zutritt als Besucher oder Begleitperson.
  • Die Besucheranzahl im Patientenzimmer ist gering zu halten. Bitte nutzen Sie während des Besuches die Aufenthaltsräume auf den Stationen und das Vinzenz-Café.
  • Besucher von Hochrisikobereichen (z.B. Intensivstationen, Neonatologie, Onkologie) müssen die entsprechende Schutzausrüstung tragen. Diese wird in den jeweiligen Bereichen ausgehändigt.
  • Besuche von Patienten, die aufgrund einer infektiösen Erkrankung stationär behandelt werden, sind nur in sehr eingeschränkter Form und nach Rücksprache mit der Stationsleitung möglich:  in kritischem Gesundheitszustand, in palliativer Situation sowie bei dringlicher psychischer Erfordernis werden wir weiterhin versuchen, Besuche zu ermöglichen. Bezüglich der zu treffenden Schutzvorkehrungen ist vor Betreten des Isolations-Zimmers Kontakt mit dem Stationspersonal aufzunehmen.