Hinweisgebersystem (Whistleblowing)

Mit der sogenannten „Whistleblower-Richtlinie“ verfolgt die Europäische Union das  Ziel, Whistleblowern (Hinweisgebern) eine anonyme Möglichkeit zu bieten, auf mögliche Missstände  oder  Rechtsverstöße aufmerksam  zu machen. So soll Whistleblowing dazu dienen, Schaden von betroffenen Unternehmen und Einzelpersonen sowie der Öffentlichkeit frühzeitig abzuwenden. Das Kardinal Schwarzenberg Klinikum stellt hierfür ein Meldesystem zur Verfügung.

Welche Missstände/Rechtsverstöße können gemeldet werden?

Es betrifft dies Missstände/Rechtsverstöße folgender Themenbereiche:

  • Öffentliches Auftragswesen
  • Finanzdienstleistungen
  • Finanzprodukte    und    Finanzmärkte    sowie    Verhinderung    von    Geldwäsche    und Terrorismusfinanzierung
  • Produktsicherheit und -konformität
  • Verkehrssicherheit
  • Umweltschutz
  • Strahlenschutz und kerntechnische Sicherheit
  • Lebensmittel-und Futtermittelsicherheit
  • Tiergesundheit und Tierschutz
  • öffentliche Gesundheit
  • Verbraucherschutz
  • Schutz  der Privatsphäre und  personenbezogener Daten sowie Sicherheit von  Netz- und Informationssystemen
  • Verstöße gegen finanzielle Interessen der Union; Verstöße gegen Binnenmarktvorschriften
  • Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den §§ 302 bis 309 des Strafgesetzbuches (Korruptionstatbestände wie z.B. Bestechung, Geschenkannahme)

Wie können Missstände/Rechtsverstöße gemeldet werden?

Das Kardinal Schwarzenberg Klinikum stellt für die Meldung eine eigens eingerichtete Hotline zur Verfügung. Diese erreichen Sie werktags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

Telefonnummer: +43 7242 306677 800

Achtung: Sollten Sie eine anonyme Meldung abgeben wollen, wählen Sie bitte die Telefonnummer: #31# +43 7242 306677 800 (so scheint Ihre Rufnummer nicht auf)

Kann ich mich auch an eine externe Meldestelle wenden?

Der Gesetzgeber sieht vor, dass ein Hinweis erst dann an eine externe Stelle gegeben werden soll, wenn

  • vom Klinikum kein zumutbares Tool zur Abgabe von Hinweisen zur Verfügung gestellt wird, oder
  • bereits ein Hinweis abgegeben wurde, die Meldung jedoch erfolglos/aussichtslos  geblieben ist.

Als externe Stelle steht Ihnen  die Meldestelle des Bundesamtes zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) zur Verfügung (https://www.bkms-system.net/BAK).