Wirbelsäule

Bandscheibenvorfall im Lendenbereich

Die zwischen den Wirbelkörpern befindlichen Bandscheiben bestehen aus einem Faserring und einem elastischen Kern. Durch Fehlbelastungen oder Abnützung der Bandscheiben kann es zu einem Einriss im Faserring kommen. Der elastische Kern kann dann nach außen treten und auf das Rückenmark oder die Nervenwurzeln drücken. Dies verursacht typische Rückenschmerzen, die meist in ein Bein ausstrahlen. Je nach Größe und Lokalisation des Bandscheibenvorfalles kommt es zusätzlich zu Nervenausfällen, die sich als Lähmungen und Gefühlsstörungen bemerkbar machen. Am häufigsten ist die Bandscheibe zwischen viertem und fünftem Lendenwirbel bzw. zwischen fünftem Lendenwirbel und erstem Kreuzbeinwirbel betroffen. Durch die Untersuchung kann der Arzt meistens die Etage des Bandscheibenvorfalles diagnostizieren. Der Bandscheibenvorfall wird dann in der Magnetresonanz-Tomographie (MRI) sichtbar.

Nicht jeder Bandscheibenvorfall muss operiert werden. Mittels CT-gezielter Wurzelblockade zusammen mit hochwirksamen Schmerzinfusionen, Heilgymnastik und physikalischen Maßnahmen können die Schmerzen sehr oft erfolgreich bekämpft werden. Kommt es jedoch zu Lähmungen insbesondere der Blasen- oder Mastdarmfunktion, ist oft akut eine Operation nötig, um einen dauerhaften Schaden zu vermeiden.

Je nach Größe des Bandscheibenvorfalles kann die Operation etwa eineinhalb Stunden dauern.

Die Operation wird üblicherweise in Vollnarkose durchgeführt. Jede Patientin bzw. jeder Patient wird vorher in einem verbindlichen Gespräch in der Anästhesie-Ambulanz umfassend beraten.

Am Tag der Operation muss die Patientin oder der Patient üblicherweise für etwa zwei Tage im Bett liegen bleiben, danach darf man aufsitzen als auch aufstehen. Die Mobilisation der Patientinnen und Patienten erfolgt unter physiotherapeutischer Anleitung.

Die Entlassung erfolgt nach zehn bis zwölf Tagen.

Kontakt

AKTUELLE INFORMATIONEN FÜR PATIENTEN, BESUCHER & BEGLEITPERSONEN

FFP2- Maskenpflicht

Für Patienten, Besucher und Begleitpersonen gilt im gesamten Klinik-Gebäude die FFP2-Maskenpflicht.

Diese gilt ab dem Alter von 14 Jahren. Schwangere und Kinder ab 6 Jahren können stattdessen einen herkömmlichen Mund-Nasen-Schutz tragen. Jüngere Kinder müssen den Mund-Nasenbereich nicht abdecken.

Zutritt ins Klinikum

Der Zutritt ins Klinikum ist sowohl über den Haupteingang als auch über weitere Zugänge in die Gebäudeteile möglich.

Die 3-G Regel ist aufgehoben!

Bitte beachten Sie die bestehenden Hygienemaßnahmen:

  • Desinfizieren Sie Ihre Hände beim Betreten des Klinikums.
  • Halten Sie die Husten- und Niesetikette ein und niesen/husten Sie in die Armbeuge oder in ein Taschentuch, welches Sie unmittelbar danach entsorgen.
  • Sehen Sie von Besuchen ab wenn Sie sich krank fühlen, Zeichen einer Erkältung aufweisen und/oder Fieber haben.

Fachambulanz-Termine

Besucher und Begleitpersonen

Besuchszeit täglich von 15.00-19.00 Uhr 
Ausnahmen: Patienten in lebenskritischen Situationen oder in Palliativbetreuung; Verabschiedung durch Angehörige; Eltern von Patienten der Kinder- und Jugendmedizin

Bitte beachten Sie:

  • Verkehrsbeschränkte Personen haben keinen Zutritt als Besucher oder Begleitperson.
  • Die Besucheranzahl im Patientenzimmer ist gering zu halten. Bitte nutzen Sie während des Besuches die Aufenthaltsräume auf den Stationen und das Vinzenz-Café.
  • Besucher von Hochrisikobereichen (z.B. Intensivstationen, Neonatologie, Onkologie) müssen die entsprechende Schutzausrüstung tragen. Diese wird in den jeweiligen Bereichen ausgehändigt.
  • Besuche von Patienten, die aufgrund einer infektiösen Erkrankung stationär behandelt werden, sind nur in sehr eingeschränkter Form und nach Rücksprache mit der Stationsleitung möglich:  in kritischem Gesundheitszustand, in palliativer Situation sowie bei dringlicher psychischer Erfordernis werden wir weiterhin versuchen, Besuche zu ermöglichen. Bezüglich der zu treffenden Schutzvorkehrungen ist vor Betreten des Isolations-Zimmers Kontakt mit dem Stationspersonal aufzunehmen.