Datenschutzerklärung

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erteilen wir Ihnen nachstehende Informationen über die von uns als Verantwortlicher der Datenverarbeitung von Ihnen erhobenen personenbezogenen Daten:

 

Verantwortlicher der Datenverarbeitung:

Kardinal Schwarzenberg Klinikum GmbH
Kardinal Schwarzenbergplatz 1
A 5620 Schwarzach im Pongau
Telefax +43 6415 6766 2207
E-mail: gf@ks-klinikum.at

 

vertreten durch Geschäftsführung:

Mag- Dr. Eugen Adelsmayr  LL.M.
Kardinal Schwarzenbergplatz 1
A 5620 Schwarzach im Pongau
Telefon +43 6415/7101-2207
Telefax +43 6415 6766 2207
E-mail: gf@ks-klinikum.at

 

Datenschutzbeauftragter:

Mag. jur. Siegfried Gruber, CISM (O.P.P.)
datenschutz@ks-klinikum.at

1. Nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Kategorien der von Ihnen erhobenen personenbezogenen Daten sowie jeweils damit im Zusammenhang stehend: Die Zwecke für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung, gegebenenfalls die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten, die Speicherdauer oder die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer.

DatenkategorieVerarbeitungszweckRechtsgrundlageEmpfängerSpeicherdauer
Besonders schützenswerte personenbezogene Daten (z.B: Patientendaten, Daten der Krankengeschichte)Gesundheitsversorgung,
Krankenbehandlung
Österreichisches Kranken- und Kuranstaltengesetz(KAKuG)andere Gesundheits-diensteanbieter die im Rahmen der Behandlung benötigt werden30 Jahre ab dem letzten Kontakt mit dem Klinikum


2. Nach Art 13 Abs 2 lit e DSGVO sind wir weiters verpflichtet Sie zu informieren:

  • Ob die Bereitstellung der Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich ist,
  • ob Sie verpflichtet sind die Daten bereitzustellen
  • und welche Folge die Nichtbereitstellung der Daten hätte.
Gesetzliche VorschriftErforderlicher VertragsabschlussVerpflichtung zur BereitstellungFolge der Nichtbereitstellung
Österreichisches Kranken- und Kuranstaltengesetz KAKuGBehandlungsvertragJaKeine Krankenbehandlung

Wir möchten Sie außerdem noch auf nachfolgende Rechte hinweisen, die Ihnen nach der DSGVO bezüglich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zustehen:

Sie haben das Recht auf Auskunft, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden. Sollten Sie der Meinung sein, dass die betreffenden Daten falsch oder unvollständig sind, haben Sie das Recht Berichtigung bzw. Ergänzung zu verlangen. Zudem steht Ihnen für Daten, die Ihrer Meinung nach zu Unrecht verarbeitet werden, das Recht zu, eine Löschung zu verlangen (soweit unsererseits kein Recht oder keine Pflicht zur weiteren Verarbeitung dieser Daten besteht, werden wir einem entsprechenden Antrag unverzüglich Folge leisten). Weiters haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen oder Widerspruch gegen die Verarbeitung einzulegen, sowie gegen die Verarbeitung Beschwerde bei der Datenschutzbehörde, www.dsb.gv.at, zu erheben.

AKTUELLE INFORMATIONEN FÜR PATIENTEN, BESUCHER & BEGLEITPERSONEN

FFP2- Maskenpflicht

Für Patienten, Besucher und Begleitpersonen gilt im gesamten Klinik-Gebäude die FFP2-Maskenpflicht.

Diese gilt ab dem Alter von 14 Jahren. Schwangere und Kinder ab 6 Jahren können stattdessen einen herkömmlichen Mund-Nasen-Schutz tragen. Jüngere Kinder müssen den Mund-Nasenbereich nicht abdecken.

Zutritt ins Klinikum

Der Zutritt ins Klinikum ist sowohl über den Haupteingang als auch über weitere Zugänge in die Gebäudeteile möglich.

Die 3-G Regel ist aufgehoben!

Bitte beachten Sie die bestehenden Hygienemaßnahmen:

  • Desinfizieren Sie Ihre Hände beim Betreten des Klinikums.
  • Halten Sie die Husten- und Niesetikette ein und niesen/husten Sie in die Armbeuge oder in ein Taschentuch, welches Sie unmittelbar danach entsorgen.
  • Sehen Sie von Besuchen ab wenn Sie sich krank fühlen, Zeichen einer Erkältung aufweisen und/oder Fieber haben.

Fachambulanz-Termine

Besucher und Begleitpersonen

Besuchszeit täglich von 15.00-19.00 Uhr 
Ausnahmen: Patienten in lebenskritischen Situationen oder in Palliativbetreuung; Verabschiedung durch Angehörige; Eltern von Patienten der Kinder- und Jugendmedizin

Bitte beachten Sie:

  • Verkehrsbeschränkte Personen haben keinen Zutritt als Besucher oder Begleitperson.
  • Die Besucheranzahl im Patientenzimmer ist gering zu halten. Bitte nutzen Sie während des Besuches die Aufenthaltsräume auf den Stationen und das Vinzenz-Café.
  • Besucher von Hochrisikobereichen (z.B. Intensivstationen, Neonatologie, Onkologie) müssen die entsprechende Schutzausrüstung tragen. Diese wird in den jeweiligen Bereichen ausgehändigt.
  • Besuche von Patienten, die aufgrund einer infektiösen Erkrankung stationär behandelt werden, sind nur in sehr eingeschränkter Form und nach Rücksprache mit der Stationsleitung möglich:  in kritischem Gesundheitszustand, in palliativer Situation sowie bei dringlicher psychischer Erfordernis werden wir weiterhin versuchen, Besuche zu ermöglichen. Bezüglich der zu treffenden Schutzvorkehrungen ist vor Betreten des Isolations-Zimmers Kontakt mit dem Stationspersonal aufzunehmen.