Sind Sie nicht der beabsichtigte Empfänger dieser Nachricht, verständigen Sie uns bitte unverzüglich von diesem Irrtum. Wir weisen Sie darauf hin, dass in diesem Fall der Inhalt der Nachricht sowie die Tatsache ihres Empfanges weder aufgezeichnet noch Unbefugten mitgeteilt oder für irgendwelche Zwecke verwendet werden darf. Die betreffende Nachricht ist Ihrerseits zu löschen (§ 93 Abs 4 Telekommunikationsgesetz - TKG).

AKTUELLE INFORMATIONEN FÜR PATIENTEN, BESUCHER & BEGLEITPERSONEN

FFP2- Maskenpflicht

Für Patienten, Besucher und Begleitpersonen gilt im gesamten Klinik-Gebäude die FFP2-Maskenpflicht.

Diese gilt ab dem Alter von 14 Jahren. Schwangere und Kinder ab 6 Jahren können stattdessen einen herkömmlichen Mund-Nasen-Schutz tragen. Jüngere Kinder müssen den Mund-Nasenbereich nicht abdecken.

Zutritt ins Klinikum

Der Zutritt ins Klinikum ist sowohl über den Haupteingang als auch über weitere Zugänge in die Gebäudeteile möglich.

Die 3-G Regel ist aufgehoben!

Bitte beachten Sie die bestehenden Hygienemaßnahmen:

  • Desinfizieren Sie Ihre Hände beim Betreten des Klinikums.
  • Halten Sie die Husten- und Niesetikette ein und niesen/husten Sie in die Armbeuge oder in ein Taschentuch, welches Sie unmittelbar danach entsorgen.
  • Sehen Sie von Besuchen ab wenn Sie sich krank fühlen, Zeichen einer Erkältung aufweisen und/oder Fieber haben.

Fachambulanz-Termine

Besucher und Begleitpersonen

Besuchszeit täglich von 15.00-19.00 Uhr 
Ausnahmen: Patienten in lebenskritischen Situationen oder in Palliativbetreuung; Verabschiedung durch Angehörige; Eltern von Patienten der Kinder- und Jugendmedizin

Bitte beachten Sie:

  • Verkehrsbeschränkte Personen haben keinen Zutritt als Besucher oder Begleitperson.
  • Die Besucheranzahl im Patientenzimmer ist gering zu halten. Bitte nutzen Sie während des Besuches die Aufenthaltsräume auf den Stationen und das Vinzenz-Café.
  • Besucher von Hochrisikobereichen (z.B. Intensivstationen, Neonatologie, Onkologie) müssen die entsprechende Schutzausrüstung tragen. Diese wird in den jeweiligen Bereichen ausgehändigt.
  • Besuche von Patienten, die aufgrund einer infektiösen Erkrankung stationär behandelt werden, sind nur in sehr eingeschränkter Form und nach Rücksprache mit der Stationsleitung möglich:  in kritischem Gesundheitszustand, in palliativer Situation sowie bei dringlicher psychischer Erfordernis werden wir weiterhin versuchen, Besuche zu ermöglichen. Bezüglich der zu treffenden Schutzvorkehrungen ist vor Betreten des Isolations-Zimmers Kontakt mit dem Stationspersonal aufzunehmen.