Kardinal Schwarzenbergplatz 1
A-5620 Schwarzach im Pongau
T: +43 6415 7101 0
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Mit mehr als 500 Betten, 15 Primariaten und über 50 Ambulanzen stellt das Kardinal Schwarzenberg Klinikum als zweitgrößtes Krankenhaus im Bundesland die medizinische Versorgung im Süden Salzburgs auf höchstem Niveau sicher - und das rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr. Das seit mehr als 175 Jahren in der Tradition der Barmherzigen Schwestern geführte Schwerpunktkrankenhaus steht neben seinem medizinischen Leistungsspektrum besonders auch für zuwendungs- und würdevolle Pflege bei mehr als 180.000 Patientenkontakten jährlich.
3 Notaufnahmen (0-24h) und über 50 Fach- und Spezialambulanzen stehen den Patientinnen und Patienten im Kardinal Schwarzenberg Klinikum zur Verfügung.
Vormittags operiert - abends wieder zuhause. Dank moderner Operations- und Narkoseverfahren erfordern viele Eingriffe heute keinen stationären Krankenhausaufenthalt mehr, sondern lassen sich tagesklinisch durchführen. Das heißt, Sie als PatientIn können sich bereits wenige Stunden nach Ihrem Eingriff wieder in Ihrem vertrauten Umfeld zuhause erholen. Neben unserer Operativen Tagesklinik bieten wir auch eine Onkologische Tagesklinik sowie Ambulante Tagesbehandlung im Bereich Psychiatrie und Psychotherapie.
Wir versorgen jährlich rund 30.000 Patientinnen und Patienten stationär. Die persönliche Zuwendung ist uns dabei ein besonderes Anliegen.
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Rufen Sie bei dringenden, möglicherweise lebensbedrohlichen Notfällen bitte die Rettung unter 144.
Allgemeine telefonische Gesundheitsberatung erhalten Sie österreichweit unter 1450 (online unter: 1450.at).
Weitere Notrufnummern und -adressen
Vergiftungsinformationszentrale: +43 1 406 43 43
Notaufnahmen im Kardinal Schwarzenberg Klinikum
Unfall/Traumatologie (Eingang D)
Zentrale Notaufnahme (Eingang A)
Kinder- und Jugendmedizin (Eingang F)
Sind Sie nicht der beabsichtigte Empfänger dieser Nachricht, verständigen Sie uns bitte unverzüglich von diesem Irrtum. Wir weisen Sie darauf hin, dass in diesem Fall der Inhalt der Nachricht sowie die Tatsache ihres Empfanges weder aufgezeichnet noch Unbefugten mitgeteilt oder für irgendwelche Zwecke verwendet werden darf. Die betreffende Nachricht ist Ihrerseits zu löschen (§ 93 Abs 4 Telekommunikationsgesetz - TKG).
Für Patienten, Besucher und Begleitpersonen gilt im gesamten Klinik-Gebäude die FFP2-Maskenpflicht.
Diese gilt ab dem Alter von 14 Jahren. Schwangere und Kinder ab 6 Jahren können stattdessen einen herkömmlichen Mund-Nasen-Schutz tragen. Jüngere Kinder müssen den Mund-Nasenbereich nicht abdecken.
Der Zutritt ins Klinikum ist sowohl über den Haupteingang als auch über weitere Zugänge in die Gebäudeteile möglich.
Die 3-G Regel ist aufgehoben!
Bitte beachten Sie die bestehenden Hygienemaßnahmen:
Besuchszeit täglich von 15.00-19.00 Uhr
Ausnahmen: Patienten in lebenskritischen Situationen oder in Palliativbetreuung; Verabschiedung durch Angehörige; Eltern von Patienten der Kinder- und Jugendmedizin
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